Eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Drohnenbetrieb besteht. Nachweise werden auf Anfrage vorgelegt.
Für Schäden, die während des Fluges verursacht werden, hafte ich nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts. Die Haftung erstreckt sich nicht auf mittelbare Schäden, Betriebsausfall oder entgangenen Gewinn und ist der Höhe nach auf das für den jeweiligen Auftrag in Rechnung gestellte Honorar begrenzt.
Für die Folgen von Entscheidungen, die auf Grundlage des gelieferten Materials getroffen werden, hafte ich nicht. Eine Wärmebildaufnahme zeigt Temperaturunterschiede, nicht Ursachen — die Beurteilung, was zu tun ist, liegt beim Auftraggeber und seinen Beratern.